Die Voraussetzungen für das duale Studium bei der Polizei NRW
Wenn du dich für den Polizeiberuf entschieden hast und die nachfolgenden Vorraussetzungen auf dich zutreffen, solltest du durchziehen und dich am besten schnellstmöglich, zumindest schon einmal Online bewerben, damit du die Berwerbungsfrist nicht versäumst und nicht noch ein Jahr länger auf deinen Wunschberuf warten musst. Auch wenn du noch nicht alle nötigen Unterlagen für die Bewerbung zusammen hast, stellt dies kein Problem dar, da du diese auch später nachreichen kannst.
Die Online Bewerbung kannst du in dem Bewerbungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link vornehmen. In dem Portal bekommst du auch die Rückmeldungen zu dem aktuellen Stand deiner Bewerbung und die Einladungen zu dem PC – Test, die ärztliche Untersuchung sowie zu dem Assesmentcenter.
Bewerbungsportal Polizei NRWBewerbungscheckliste Polizei NRW
- Erfolgreich abgeschlossenes Auswahlverfahren
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (1.)
(Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis rechts) - Du hast zum Einstellungstermin (1. September) das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), einen gleichwertigen Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß BBHZVO (2.)
- Sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
- Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres in beglaubigter Kopie eingereicht werden muss, darin enthalten eine altersabhängige Ausdauerübung. Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf (3.)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Gold (altersabhängig), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres in beglaubigter Kopie eingereicht werden muss
- Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Bis zum 01.05. des Folgejahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen
- Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und größer als 27,5
- Mindestgröße Frauen und Männer: 163cm
- Tauglichkeit für den Polizeidienst aus polizeiärztlicher Sicht (4.)
- Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
- Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
Quelle: https://www.genau-mein-fall.de/das-brauchst-du.html